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Ablauf & Kosten

Informationen zu Sitzungen und Preisen

Erstgespräch

Unser Erstgespräch ist ein erster Schritt, um sich kennenzulernen und das persönliche Anliegen in einem geschützten Rahmen zu besprechen. Ein vertrauensvoller und wertschätzender Rahmen ist eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche psychologische Begleitung. Es bietet Raum, aktuelle Belastungen, Fragen oder Themen anzusprechen und einen ersten Überblick über die Situation zu gewinnen.
Gemeinsam klären wir, welche Form der psychologischen Unterstützung sinnvoll sein kann und welche Ziele mit der Begleitung verbunden sind. Ebenso werden organisatorische Rahmenbedingungen wie Ablauf und Setting der Gespräche, Häufigkeit der Termine sowie Regelungen zu Terminabsagen besprochen.
Das Erstgespräch dient auch dazu herauszufinden, ob eine Zusammenarbeit für uns beide stimmig erscheint. Für dieses Gespräch nehme ich mir ausreichend Zeit und wird daher verrechnet.

Sitzecke im Praxisraum von Marlene Baumgartner mit zwei Sesseln und Sofa für das Erstgespräch in St. Johann/Pongau
Mein Praxisraum in St. Johann/Pongau

Online-Sitzungen

Online-Sitzungen sind auf Anfrage möglich.

Wichtiger Hinweis: Online-Beratung ist nicht geeignet bei akuten psychischen Krisen, insbesondere bei Suizidalität, Selbst- oder Fremdgefährdung sowie schweren psychischen Erkrankungen. In diesen Fällen ist eine persönliche Behandlung vor Ort bzw. eine sofortige psychiatrische oder notfallmäßige Versorgung erforderlich. Gerne unterstütze ich Sie dabei, passende Hilfsangebote zu finden.

Kosten

115 € pro Behandlungseinheit

50 Minuten Sitzung + 10 Minuten Vor- und Nachbereitung sowie Dokumentation.

Das Honorar ist im Anschluss an den Termin per Überweisung zu bezahlen.

Kostenzuschuss durch die Krankenkasse

Seit dem 1. Januar 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert. Die Sozialversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB) gewähren einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen bei krankheitswertigen Störungen.

Für die Beantragung des Kostenzuschusses benötigen Sie spätestens bis zur 2. Sitzung eine ärztliche Bestätigung vom Haus- oder Facharzt.

Detaillierte Informationen finden Sie beim Berufsverband Österreichischer Psycholog:innen (BÖP).

Aktuelle Höhe des Kostenzuschusses pro Einzelsitzung (Stand: Januar 2026):
  • ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)33,70 €
  • SVS (Sozialversicherung der Selbständigen)50,00 €
  • BVAEB (Versicherungsanstalt öff. Bediensteter)50,00 €

Einige Zusatzversicherungen decken ebenfalls die klinisch-psychologische Behandlung ab.

Terminabsage

Können Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten, bitte ich Sie, diesen bis spätestens 48 Stunden vorher abzusagen (Mail, Anruf, SMS). Erfolgt die Terminabsage nicht bzw. zu spät, muss das Honorar in Rechnung gestellt werden.

Verschwiegenheit

Verschwiegenheit steht für mich an erster Stelle. Als klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin bin ich an unser Berufsgeheimnis gebunden und unterliege der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 14 Psychologengesetz.

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